Sicherheitsventile
Nach Einführung der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
kann das AD-2000-Merkblatt A2 als Prüfgrundlage angewendet werden. Alternativ
dürfen auch andere Vorschriften, z. B. die harmonisierte europäische
Normenreihe EN 4126 zur Anwendung kommen. Die Norm hat 7 Teile:
EN 4126 Teil 1: Sicherheitsventile
EN 4126 Teil 2: Berstscheiben-Einrichtungen
EN 4126 Teil 3: Sicherheitsventile und Berstscheiben-Einrichtungen in Kombination
EN 4126 Teil 4: Pilotgesteuerte Sicherheitsventile
EN 4126 Teil 5: Gesteuerte Sicherheitsventile
(CSPRS)
EN 4126 Teil 6: Berstscheiben-Einrichtungen
– Auswahl, Anwendung und Einbau
EN 4126 Teil 7: Allgemeine Daten
Für
Kälteanlagen ist eine eigenständige Norm für Druckentlastungseinrichtungen
entwickelt worden:
EN 13136 Kälteanlagen und Wärmepumpen,
Druckentlastungseinrichtungen und zugehörige Leitungen – Berechnungsverfahren
Sicherheitsventile
gelten nach der Druckgeräterichtlinie als Ausrüstungsteile mit
Sicherheitsfunktion. Sie sind der höchsten Kategorie IV zugeordnet und müssen
nach den vorgegebenen Herstellungs- und Prüfanforderungen unter Einschalten
einer benannten Stelle hergestellt werden.
Durch entsprechende Prüfungen wird die
Ausflussziffer ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen strömungstechnischen
Kennwerte ist die Ausflussziffer für Gase und Flüssigkeiten unterschiedlich.
Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Druckanstieg vom Abheben des Ventiltellers bis zum vollständigen
Öffnen nicht mehr als 10 % beträgt.
Sicherheitsventile müssen bei einer Druckabsenkung
von 10 % (Gase) bzw. 20 % (Flüssigkeiten) unterhalb des Ansprechdrucks
wieder schließen.
In Abhängigkeit von der Federauslegung kann der
Ansprechdruck von Sicherheitsventilen in einem gewissen Bereich eingestellt
werden. Der vorgegebene Ansprechdruck wird erreicht, indem über einen
Gewindeeinsatz die Federvorspannung beeinflusst wird. Die Stellung der
Vorspannung wird z. B. über eine Kontermutter gegen Lockern gesichert. Die
Einstellverschraubung wird mit einer Haube verschlossen. Als Maßnahme gegen
unbefugte Änderung der Einstellung wird diese Haube mit einer Plombe gesichert.
Bei kleineren Sicherheitsventilen werden auch Kappen als Abdeckung verwendet.
Das unbefugte Verstellen von Sicherheitsventilen kann eine erhebliche Gefährdung
bewirken und stellt eine gefährliche Manipulation dar.
Sauerstoff-Sicherheitsventil
Sicherheitsventile für ungiftige Stoffe müssen anlüftbar sein. Mit Hilfe eines Hebels oder einer Kappe,
die gelockert werden kann, und entgegen der Federkraft wirkt, muss das Ventil
spätestens bei Erreichen eines Drucks von 85 % des Ansprechwertes zum Öffnen
gebracht werden. Sicherheitsventile sollen angelüftet
werden, um einem Verkleben oder Festkorrodieren des Ventiltellers
entgegenzuwirken. Bei dem Einsatz gefährlicher oder umweltgefährdender Fluide wird auf die Anlüftbarkeit
verzichtet. Stattdessen werden 2 Sicherheitsventile auf die beiden
Ausgangsseiten eines Wechselventiles angeschlossen und die Eingangsseite ist
mit dem abzusichernden Druckraum verbunden. Diese Anordnung erlaubt den Ausbau
und das Prüfen eines Sicherheitsventils, wenn das andere Ventil im Einsatz ist.
Der Weiterbetrieb des angeschlossenen Druckraums ist somit möglich. Für größere
Flüssiggaslagerbehälter, Ammoniakbehälter, Behälter für tiefkalte Gase oder
Behälter in Kälteanlagen, die nur aufwändig entleert werden können, ist diese
Anordnung in den Normen vorgeschrieben.
Bei Verwendung einer Abblaseleitung
ist zu beachten, dass der Gegendruck im zulässigen Bereich bleibt und somit der
maximale Hub und somit Ausflussmassenstrom gewährleistet ist. Unter Verwendung
der Bernoulli-Gleichung muss der aus den Strömungswiderständen (Rohrleitung,
Bögen, Verengungen) ermittelte Druckverlust im zulässigen Bereich liegen.
Daneben besteht die Anforderung, dass der Druckverlust auf Zuströmseite
nicht mehr als 3 % des Ansprechdrucks betragen darf.
Betreiber von drucktechnischen Anlagen müssen im Rahmen
einer Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung Fristen für
die Prüfung von Sicherheitsventilen festlegen.